Neue Monuments Men braucht das Land

Vor wenigen Wochen hat uns Hollywood durch den Film „Monuments Men“ gezeigt, wie Kulturgüterschutz im Krieg funktionieren kann. Wie man Kulturerbe vor dem Bombenhagel und Plünderungen bewahren kann und man die Rückgabe von Raub- und Beutekunst an die rechtmäßigen Eigentümer organisiert. Keine fiktive Geschichte, sondern basierend auf den Erfahrungen der wahren Monuments Mens im Zweiten Weltkrieg, einer Handvoll Kunstschutzoffiziere mit dem Auftrag, europäisches Kulturgut zu schützen mit der Armee durch Europa zog. Haben wir denn gar nichts von ihnen gelernt?
Kriegszeiten sind naturgemäß Zeiten der Zerstörung. Gebäude, Infrastruktur und Menschenleben sind in Gefahr, beschädigt oder ganz eliminiert zu werden. Dies macht auch vor Kulturgut nicht halt. Nun kann man sich natürlich die Frage stellen, ob ein Gemälde, ein historisches Bauwerk oder ein altes Buch mehr Wert ist als ein Menschenleben. Zusammen betrachtet sind diese Kulturgüter aber „Kulturerbe“, Teil des Selbstverständnisses einer Nation, aber auch ein Bestandteil des Weltkulturerbes, der Werte, für die letztlich Kriege geführt werden. Jahrhundertelang wurden Kriege geführt, bei denen es bewusst um die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlage des anderen Landes ging, bei denen eine möglichst große Kriegsbeute das erklärte Ziel war. Und jene Kriegsbeute waren neben Goldschätzen und andere wertvolle Materialien immer auch Kunstschätze in allen Facetten: kostbares Mobiliar, Gemälde, Skulpturen, Teppiche und vieles mehr.
Kulturgüterschutz als Aufgabe im Krieg
Diese Haltung in der Kriegsführung änderte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Ein erster Schritt zu einer verbindlichen Regelung des Kulturgüterschutzes wurde auf der Friedenskonferenz von Den Haag (1899) getan. Die dort verabschiedete Haager Landkriegsordnung (HLKO) schränkte das Kriegsbeuterecht massiv ein. Eine jüngere Version, die Haager Landkriegsordnung vom 18.10.1907, die in weiten Teilen die Regelungen der 1899er Version übernommen hat, regelte darüber hinaus den Umgang mit kulturellen Gütern während eines Krieges. Diese Vierte Haager Landkriegsordnung (1907) verbat unter anderem Plünderungen von Städten und Siedlungen (Artikel 18) sowie von Privateigentum (Artikel 46/47) und bestimmte, dass die Beschlagnahmung und Zerstörung von kulturellen Einrichtungen, Baudenkmälern, Kunstwerken und wissenschaftlichen Werken nur aufgrund gesetzlicher Anordnung erlaubt sein soll (Artikel 56).
Die HLKO wurde jedoch in dem bald darauf beginnenden Ersten Weltkrieg wenig beachtet. Zum einen wurden im Zuge der Kriegshandlungen zahlreiche Kulturstätten zerstört, aber auch Plünderungen von Kunstwerken waren an der Tagesordnung. Im Siegervertrag von Versailles wurden diese Untaten thematisiert und führten dazu, dass Kunstwerke zu Reparationszwecken, als Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz für zerstörte Werke, herangezogen wurden.
Auch der Zweite Weltkrieg startete ohne besondere Berücksichtigung des Kulturschutzgedankens. Die Zerstörungen durch Bombenwürfe in Sizilien oder die Benediktinerabtei von Monte Cassino zeugen von der vollen Wirkung des Kriegs. Die Monuments Men leiteten hier eine Wende ein. Als erste militärische Kunstschutzeinheit hatte sie die Aufgabe, schützenswürdige Bauwerke zu identifizieren und vor Schäden zu bewahren. Keine leichte Aufgabe, mussten sie doch den Militärkommandanten in ihre Kriegsführung hineinreden. Da der Kulturgüterschutz aber von höchster Stelle angeordnet war und auch der General Eisenhower dies immer wieder betonte, festigte sich diese Idee auch in den Köpfen der militärischen Führer. Dazu beigetragen haben natürlich noch die großen Kunstschatzfunde in Bergwerken und Schlössern, die innerhalb des Militärs, aber auch durch die amerikanische Presseberichterstattungen für Furore sorgten.
Ein Land ohne Geschichte?
Das Brandenburger Tor im zerstörten Berlin nach der deutschen Kapitulation 1945. (© AP)Viele Orte in Europa lagen nach dem Zweiten Weltkrieg als Ruinenfeld dar. Das konnten die Monuments Men nicht verhindern. Aber ohne ihren Einsatz hätten noch wesentlich mehr historisch oder kulturell bedeutsame Bauwerke gelitten und wären unwiederbringlich für die europäische Bevölkerung verloren.
Weiterführung des Kulturschutzgedankens in Friedenszeiten
In Friedenszeiten wurde diese Idee des Kulturgüterschutzes weiterentwickelt, unter anderem in der 1945 gegründeten United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO). Diese zivile Organisation hatte sich parallel zu der Arbeit der Monuments, Fine Arts & Archives-Section herausgebildet. Als Einrichtung für Erziehung, Wissenschaft und Kultur mit Sitz in Paris ist sie organisatorisch den Vereinten Nationen angegliedert und somit im Gegensatz zur britisch-amerikanischen MFA&A-Einheit übernational tätig. Bereits ein Jahr nach der Gründung entstand ein Bericht über die Bewahrung und Wiederherstellung der kriegsbeschädigten Sammlungen und Museen, der die Problematik der „displaced objects“, der Kunstwerke, die in Folge des Krieges ihren Eigentümern geraubt worden waren, zum Thema hatte. Dabei hob der Report die Arbeit der Alliierten auf diesem Gebiet hervor, die frühzeitig Instrumente entwickelt hatten, diese verstreuten Kunstwerke zu bewahren, zu identifizieren und an ihre rechtmäßigen privaten oder öffentlichen Eigentümer zurückzugeben und Fälle von Kunstraub zu verfolgen.
Am 14. Mai 1954 wurde die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten der UNESCO verabschiedet. Die Konvention ist als Folge des neun Jahre zuvor beendeten Weltkrieges und der dabei entstandenen Schäden und Verluste an Kulturgütern zu sehen und greift die wesentlichen Gedanken der Haager Abkommen von 1899 bzw. 1907 zum Kulturgüterschutz auf. Ein grundlegendes Motiv der Konvention ist der „kulturelle Internationalismus“: Beim Kulturgüterschutz spielen Eigentumsverhältnisse zunächst keine Rolle. Ist ein Kulturgut als schützenswürdig eingestuft, ist es selbst als Feindgut zu bewahren. Das bedeutet auch, dass das eigene Kulturgut nicht beschädigt oder zerstört werden darf, um es nicht in die Hände des Feindes fallen zu lassen. Hier tritt erstmals der Gedanke eines „Weltkulturerbes der Menschheit“, ohne Rücksicht auf die Herkunft oder Eigentumsverhältnisse, auf.
Lessons learned?
Übrig gebliebener Kopf einer Statue in einem irakischen Museum (Quelle: SZ)Die Rahmenbedingungen für den Kulturgüterschutz sind also gelegt. Verschiedene international tätige Institutionen wie die ICOMOS oder der World Monument Fund betreiben neben der UNESCO Lobby-Arbeit für „world cultural heritage“. Dennoch kommt es in heutigen bewaffneten Konflikten immer wieder zur Zerstörungen durch die beteiligten Armeen oder durch Diebstähle. Erst vor zwei Wochen wurde die Kreuzfahrer-Festung „Crac des Chevaliers“ zur Zielscheibe im syrischen Bürgerkrieg. Viele Kulturgüter Syriens werden in den Kriegswirren geplündert. Auch das Nationalmuseum in Bagdad – das die Bombenangriffe überstanden hatte – wurde in großem Stil geplündert. Kunstschätze aus 7000 Jahren Kultur sind verloren. In viele diese Konflikte greifen internationale Truppen ein. Aber warum ist dort keine Kunstschutzeinheit installiert? Warum ist niemand vor Ort, um auf die Welterbestätten acht zu geben? Um zu dokumentieren? Um Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten? Um verstreute Kunstwerke zusammenzutragen? Um Plünderungen zu vermeiden? Haben wir nicht alle Kenntnisse über den Kulturgüterschutz? Wir wissen, wo sich die Welterbestätten befinden – wir haben die letzte Jahrzehnte damit verbracht, blaue Dreiecke an ihnen anzubringen. Vieles haben wir von den Monument Men des Zweiten Weltkriegs gelernt. Und doch verlieren wir in jedem bewaffneten Konflikts Kulturschätze von immensem Wert: nationales und globales Kulturgut, das Erbe der Menschheit. Wo sind heute die Monuments Men?
One thought on “Neue Monuments Men braucht das Land”